Nach allen Regeln der Kunst: klare Verabredungen für ein gelungenes Zusammenspiel.

In meinen beiden Schaffensbereichen Worte und Kultur sind jeweils unterschiedliche Aspekte für
die Vertragsgestaltung relevant. Für meine Kulturarbeit treffe ich mit Ihnen jeweils individuelle Vereinbarungen. In der Wortarbeit sind meine hier stehenden AVB verbindlich für unsere Übereinkunft.


AVB – Allgemeine Vertragsbedingungen für Wortarbeit l AVB Wortarbeit-PDF

Allgemeines
·  Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Maja Maria Liebau, Denken.
   Schreiben. Machen. (nachfolgend “Texterin”), in ihrem Schaffensbereich Wortarbeit erteilten Aufträge.
·  Die Texterin arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Auftragsspezifisch werden
   Art und Umfang von Arbeitsleistungen (z. B. Textberatung) oder die Lieferung bestimmter Werke
   (z. B. Pressemitteilung oder Imagebroschüre) vereinbart.

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Namensnennung
·  Alle von der Texterin erstellten Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die
   Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
   Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen ohne ausdrückliche
   Einwilligung der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nach-
   ahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
·  An den von ihr erstellten Texten und Konzepten überträgt die Texterin dem Auftraggeber die für den
   jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur
   das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
   schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergü-
   tung über.
·  Die Texterin hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden oder einer
   solchen Nennung zu widersprechen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die
   Texterin zum Schadensersatz.

Vergütung, Nebenkosten
·  Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche
   Leistung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der
   einfachen Nutzungsrechte abgegolten. Vereinbarte Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der
   gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.
·  Die Vergütung ist bei Ablieferung des beauftragten Werkes bzw. nach der Leistung der Dienste zu
   entrichten. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, ist jeweils bei Abnahme des Teiles eine ent-
   sprechende Teilvergütung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, sind angemessene
   Abschlagszahlungen zu leisten.
·  Der Texterin im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehende, mit dem Auftraggeber abgesprochene
   Material-, Kurier-, Reise-, Spesen- oder sonstige Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.

Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
·  Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar bei Werkverträgen zwei Korrekturdurch-
   gänge. Darüber hinaus gehende Korrekturen, Umarbeitungen oder Änderungen von Texten und
   Konzepten, sowie Änderungen nach erteilter Freigabe werden gesondert berechnet.
·  Vor Ausführung der Vervielfältigung, Produktion oder Veröffentlichung sind der Texterin Korrektur-
   muster vorzulegen. Eine Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur nach gesonderter
   Vereinbarung.
·  Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin mindestens drei Beleg-
   exemplare. Die Texterin ist berechtigt, die Belegexemplare sowie ihre sonstigen Texterleistungen zur
   Eigenwerbung zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz zu nennen.

Haftung
·  Die Texterin verpflichtet sich, mit allen ihr überlassenen Vorlagen sorgfältig umzugehen. Sie haftet bei
   entstandenen Schäden an den überlassenen Vorlagen nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz
   und grobe Fahrlässigkeit.
·  Die Texterin lässt die Texte vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber auf sachliche und formale
   Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und
   formale Richtigkeit auf den Auftraggeber über.
·  Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässig-
   keit und markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.

Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
·  Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
   Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
   Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die
   Höhe der Vergütung.
·  Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen be-
   rechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen
   dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von
   allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Bremen, 01.01.2010








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