Nach allen Regeln der Kunst: klare Verabredungen für ein gelungenes Zusammenspiel.
In meinen beiden Schaffensbereichen Worte und Kultur sind jeweils unterschiedliche Aspekte für die Vertragsgestaltung relevant. Für meine Kulturarbeit treffe ich mit Ihnen jeweils individuelle Vereinbarungen. In der Wortarbeit sind meine hier stehenden AVB verbindlich für unsere Übereinkunft. AVB – Allgemeine Vertragsbedingungen für Wortarbeit l AVB Wortarbeit-PDF
Allgemeines · Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Maja Maria Liebau, Denken. Schreiben. Machen. (nachfolgend “Texterin”), in ihrem Schaffensbereich Wortarbeit erteilten Aufträge. · Die Texterin arbeitet auf der Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen. Auftragsspezifisch werden Art und Umfang von Arbeitsleistungen (z. B. Textberatung) oder die Lieferung bestimmter Werke (z. B. Pressemitteilung oder Imagebroschüre) vereinbart. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Namensnennung · Alle von der Texterin erstellten Texte und Konzepte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Texterin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nach- ahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. · An den von ihr erstellten Texten und Konzepten überträgt die Texterin dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergü- tung über. · Die Texterin hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden oder einer solchen Nennung zu widersprechen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Texterin zum Schadensersatz. Vergütung, Nebenkosten · Texte und Konzepte bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte abgegolten. Vereinbarte Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind. · Die Vergütung ist bei Ablieferung des beauftragten Werkes bzw. nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, ist jeweils bei Abnahme des Teiles eine ent- sprechende Teilvergütung fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. · Der Texterin im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehende, mit dem Auftraggeber abgesprochene Material-, Kurier-, Reise-, Spesen- oder sonstige Kosten sind vom Auftraggeber zu erstatten. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster · Sofern nichts anderes vereinbart ist, enthält das Honorar bei Werkverträgen zwei Korrekturdurch- gänge. Darüber hinaus gehende Korrekturen, Umarbeitungen oder Änderungen von Texten und Konzepten, sowie Änderungen nach erteilter Freigabe werden gesondert berechnet. · Vor Ausführung der Vervielfältigung, Produktion oder Veröffentlichung sind der Texterin Korrektur- muster vorzulegen. Eine Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. · Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin mindestens drei Beleg- exemplare. Die Texterin ist berechtigt, die Belegexemplare sowie ihre sonstigen Texterleistungen zur Eigenwerbung zu verwenden und den Auftraggeber als Referenz zu nennen. Haftung · Die Texterin verpflichtet sich, mit allen ihr überlassenen Vorlagen sorgfältig umzugehen. Sie haftet bei entstandenen Schäden an den überlassenen Vorlagen nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. · Die Texterin lässt die Texte vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit auf den Auftraggeber über. · Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässig- keit und markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten. Gestaltungsfreiheit, Vorlagen · Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. · Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen be- rechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Bremen, 01.01.2010 |